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Bauleitung für Umbauten in Basel, Solothurn und Aargau

Die Hauptaufgaben des Bauleiters beschreibt die Norm S.I.A. 118 in Artikel 34. Im Wesentlichen sind dies die rechtzeitige Beschaffung der Baupläne, die Aufsicht über die Arbeitsausführung, die Prüfung der Rechnungen, die Kontrolle des Werkes und die Koordination der verschiedenen am Bauwerk beschäftigten Unternehmen. Bei Umbauten müssen wir als Bauleiter immer wieder mit Überraschungen rechnen. Manchmal stimmen bestehende Leitungspläne nicht überein oder es ergibt sich nach dem Abbruch ein ganz anderes Bild als wir erwartet haben. Mit uns haben Sie einen Bauleiter an Ihrer Seite, der auf diese Herausforderungen vorbereitet ist, sofort reagiert und Ihnen zuverlässig schnelle Lösungen anbietet. Wir wissen, dass ein Baustopp für Sie als Bauherr unmöglich ist, da Sie Ihr Objekt so bald wie möglich wieder bewohnen möchten. Bei Bauarbeiten im Aussenbereich ist die Ausführung oftmals wetterabhängig. Auch dieser Faktor ist bei der Bauleitung zu berücksichtigen und für den Bauleiter mit vielen Telefonaten verbunden. Es ist unsere Aufgabe, ein auf dem Papier bestehendes Bauprojekt innerhalb der vorgesehenen Zeit in die Realität umzusetzen, indem wir koordinieren, anordnen, Instruktionen erteilen und alle Arbeiten auf der Baustelle kontrollieren.

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Wir präsentieren während der Bauleitung jederzeit die passende Lösung

Als Bauleiter sind wir dafür zuständig, die auftretenden Probleme aller Handwerker entgegenzunehmen und zügig passende Lösungen zu finden und zu präsentieren. Wir reagieren prompt und treffen schnelle Entscheidungen, um den Rahmen für die Baukosten und den Bauzeitenplan einzuhalten. Es geht uns stets darum, Verzögerungen für den Bauherren auszuschließen. Wir leiten und überwachen die Baustelle während der Erstellung des Bauwerkes. Neben der eigentlichen Bauleitung nehmen wir noch weitere Aufgaben wahr:

– Ausschreibung und Offertvergleiche
– Oberbauleitung
– Örtliche Bauleitung
– Überwachung der Garantiearbeiten
– Schlussprüfungen und Werksabnahmen
– Expertisen und Bauberatungen

– Bauherrenvertretung
– Bauherrenberatung
– Projektmanagement
– Qualitätsmanagement
– Kostencontrolling
– Terminkontrolle
– Gesamtprojektleitung

Demnach erbringen wir auch Leistungen, die die Inbetriebnahme, die Dokumentation über das Bauwerk und die Garantiearbeiten betreffen.

Information, Beratung und Aufklärung: Wir bieten Transparenz

In unserer Funktion als Bauleiter nehmen wir gegenüber dem Bauherrn einige Pflichten wahr und garantieren damit Transparenz. Dazu gehören die Informations-, Aufklärungs- und Beratungspflicht. Wir sind dazu verpflichtet, Sie als Bauherr über alle Vorgänge auf dem Bau zu informieren, die den Fortschritt und die Problemlösung betreffen beziehungsweise Gegenmaßnahmen erforderlich machen. Damit bleiben die Prozesse für Sie jederzeit transparent. Wir klären Sie nicht nur über alle bautechnischen Vorgänge, sondern auch über alle betriebswirtschaftlichen und finanziellen Aspekte auf.

Als Bauleiter ist es unsere Pflicht, Sie über die Geschehnisse während der Bauwerkerstellung zu informieren, Sie diesbezüglich zu beraten und Ihnen die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen zu bieten. Zudem sorgen wir dafür, dass die anerkannten Regeln der Baukunst eingehalten werden. Das betrifft beispielsweise die Baunormen, die im Regelwerk des Schweizerischen Ingenieuren- und Architektenverbandes SIA festgeschrieben sind.

IHR ANSPRECHPARTNER

Ich beantworte Ihre Fragen.

Nicolas Münger

Ich bin für Sie da. Gerne können wir telefonisch, digital oder auch persönlich in unserem Büro in Muttenz auf Ihre Fragen und Wünsche eingehen.

+41 61 467 91 67
bau@muenger.swiss